Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Artikel 12: Freiheitssphäre des Einzelnen

Artikel 12 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte schützt die Freiheitsphäre des Einzelnen. Dabei umfasst dieser Schutz die Bereiche Privatleben, Familie, Wohnung, Briefverkehr sowie Ruf & Ehre.


Auch digitale Massenüberwachung und die Sammlung von personenbezogenen Daten „auf Vorrat“ widersprechen diesem Menschenrecht. Um die eigene Privatsphäre selbst schützen zu können, ist es außerdem wichtig, auf den eigenen Datenschutz zu achten. Amnesty International hat dazu Tipps zusammengestellt, die beim Schutz der eigenen Daten helfen können.

Mehr dazu könnt ihr hier nachlesen:https://www.amnesty.de/informieren/aktuell/schuetze-deine-daten-und-deine-menschenrechte-drei-schritte-zum-datenschutz