Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Artikel 10: Anspruch auf faires Gerichtsverfahren

„Recht auf ein faires Verfahren bedroht“ – so betitelte Amnesty International im August des vergangenen Jahres eine Urgent Action. Was war geschehen? Der polnische Präsident Andrzej Duda hatte sein Veto gegen zwei kontroverse Gesetzesvorlagen zum Nationalen Justizrat eingelegt, die die Unabhängigkeit der Justiz weiter einschränken sollten. Einen dritten Gesetzesentwurf allerdings hatte er unterzeichnet, der „die Rechte auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein faires Verfahren“ gefährdet, wie es die EU-Kommission in einem Schreiben an die polnische Regierung formuliert.

Nicht nur in Polen, auch in vielen anderen Ländern dieser Welt ist das Recht auf ein gerechtes Gerichtsverfahren beschnitten oder gar nicht erst vorhanden. Faire öffentliche Verfahren, in denen Beobachter*innen am Prozess teilnehmen können, in denen die Gerichte unabhängig von den politischen Interessen der Regierenden sind, in denen die Justiz unvoreingenommen vorgeht, sind jedoch ein fundamentales Recht, festgehalten in Artikel 10 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.

Ihr könnt euch einsetzen: Für die iranische Menschenrechtsanwältin Nasrin Sotoudeh zum Beispiel, die aufgrund ihres Einsatzes für Frauenrechte inhaftiert wurde – auf der Basis von konstruierten Anklagepunkten und mit einem Verfahren, das jedweden Fairnessprinzipien hohnspricht.

https://www.amnesty.de/mitmachen/urgent-action/menschenrechtsanwaeltin-haft